Berlin, Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) vom 1. September 2011
§ 1 Vertragsschluss, Kündigung
(1) Der Vetragsschluss kommt erst durch Unterzeichnung beider Vertragspartner zustande.
(2) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Im Falle einer Kündigung sind die bereits von Liquefy® Studios erbrachten Leistungen im vollen Umfang zu vergüten.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang von Liquefy® Studios umfasst lediglich die technische und grafische Gestaltung / Umsetzung nicht die Entwicklung von Marketingkonzepten etc.
(2) Kundenbezogene und brachenspezifische Kenntnisse werden von Liquefy® Studios nicht erwartet.
§ 3 Leistungsaufbau
(1) Die Leistungserstellung unterteilt sich in Konzeption und Umsetzung der geforderten Leistung.
(2) In der Konzeptionsphase werden Vereinbarungen über Gestaltung, Layout und Design der Leistung getroffen. Diese Festlegungen können nur innerhalb der Konzeptionsphase geändert werden.
(3) In der Umsetzungsphase können lediglich Detailänderungen zur Farbgebung, Schriftart und Effekten vorgenommen werden.
§ 4 Änderungsverfahren
(1) Alle getroffene Vereinbarungen und Änderungen innerhalb der Konzeptionsphase werden schriftlich festgehalten und durch Unterschrift des Auftraggebers bestätigt. Die Änderung irgendeiner vertraglichen Teilleistung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch Anpassung der entsprechenden Anhänge vereinbart wird.
(2) Auf die durch Änderungen entstehenden Kosten sowie die durch Änderungsvorschläge resultierenden Verzögerung der Leistungserstellung muss Liquefy® Studios den Auftraggeber aufmerksam machen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Liquefy® Studios® Studios die in die Leistung einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Leistung einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
(2) Der Auftraggeber ist insbesondere zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der für die Leistung erforderlichen Informationen verpflichtet.
§ 6 Fertigstellung und Abnahme
(1) Die Leistung wird dem Auftraggeber vor Publikation in vollständiger Version gemäß den inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung vorgelegt.
(2) Das fertiggestellte Produkt/Leistung wird, soweit dies vereinbart wurde, von Liquefy® Studios in digitalisierter Form auf einem Datenträger übersandt.
(3) Während der Fertigstellung kann Liquefy® Studios dem Auftraggeber Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggebe ist zur schriftlichen Teilabnahme verpflichtet, sofern die Teilleistungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
(4) Liquefy® Studios sieht sich vor, fertiggestellte Produkte bis zur Abnahme mit einer Kennzeichnung zu versehen. Sollte eine Abnahme der Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, kann Liquefy® Studios die Inanspruchnahme des Produktes durch den Auftraggeber sperren.
§ 7 Preise
(1) Soweit in der Leistungsbeschreibung Einzelpreise angegeben sind, bemisst sich der jeweilige Gesamtpreis nach der entsprechenden Stückzahl. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
(1) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart.
(2) Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 30 % der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung an Liquefy® Studios zu zahlen. Diese Anzahlung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.
(3) Nach Fertigstellung des Vertragsgegenstandes wird Liquefy® Studios dem Auftraggeber den Rest der Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.
a. Sollte nach erfolgter Erinnerung vom Auftraggeber keine Zahlung erfolgt sein, ist Liquefy® Studios berechtigt für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5 zu berechnen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die Eigentumsrechte an den durch Liquefy® Studios erstellten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Liquefy® Studios.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Produkte Hinweise auf die Urheberstellung von Liquefy® Studios aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Liquefy® Studios zu entfernen.
(3) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Leistung insgesamt bzw. von Bestandteilen der Leistung in den vertraglich fixierten Medien.
(4) Der Auftraggeber ist zur Weiterentwicklung der Leistung für eigene Zwecke berechtigt. Er ist aber nicht zur Weiterentwicklung der Leistung zu Gunsten von Dritten bzw. zur Übertragung seines Nutzungsrechts an Dritte berechtigt.
§ 10 Haftung- und Gewährleistung
(1) Die Haftung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen des Kaufvertragsrechts.
(2) Die Leistung wird dem Auftraggeber vor der Publizierung zur Freigabe vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden die Seiten im Netz bereitgestellt.
(3) Liquefy® Studios prüft die erstellten Produkte ausschließlich auf ihre Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. Liquefy® Studios prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist. Die urheberrechtliche Verantwortung hinsichtlich der vom Auftraggeber eingebrachten Inhalte obliegt dessen Wirkungskreis.
(4) Sollten Dritte Liquefy® Studios wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Liquefy® Studios von jeglicher Haftung freizustellen und Liquefy® Studios die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(5) Liquefy® Studios übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internets, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen.
(6) Bei Änderungen am Produkt durch den Kunden oder Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
(8) Obwohl Liquefy® Studios alle übergebenen Daten vor Übergabe an den Kunden auf Viren überprüft, ist der Kunde im Anschluss zu eigener Prüfung und Datensicherung auf seinem Rechner verpflichtet. Für einen Virenbefall auf Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch eventuell entstehende Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Liquefy® Studios. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von Liquefy® Studios.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen werden, sind auch die Rechtsnach folger auf beiden Vertragsseiten gebunden.
(4) Aufrechnungen des Auftraggebers mit Gegenforderungen/ Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, sofern diese von Liquefy® Studios bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt worden sind.
(5) Liquefy® Studios ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, ist Liquefy® Studios berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar seinoder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit der Bestimmung gekannt hätten.